Vergütungsbericht
Die Vergütungspolitik der Zug Estates Gruppe bildet eine adäquate Grundlage für die markt- und leistungsgerechte Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften.
Die Vergütungspolitik der Zug Estates Gruppe bildet eine adäquate Grundlage für die markt- und leistungsgerechte Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften. Das Vergütungssystem ist so strukturiert, dass die Interessen der leitenden Mitarbeitenden mit den Interessen der Gruppe kongruent sind. Dabei sind folgende Grundsätze wegleitend:
- Das Vergütungssystem der Gruppe ist einfach und transparent.
- Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich ein Fixum.
- Die variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung wird massvoll festgelegt.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrats jährlich den Gesamtbetrag für die Vergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Versammlung und den Gesamtbetrag für die Vergütung der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr. Zudem nimmt sie in einer Konsultativabstimmung Kenntnis vom Vergütungsbericht.
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die Grundsätze des Vergütungssystems sowie die Details der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015.
Verwaltungsrat
Gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine feste Barvergütung. Zudem erhalten sie grundsätzlich Ersatz ihrer im Interesse der Gesellschaft aufgewendeten Auslagen, wobei dieser Ersatz für weitere Auslagen nur im Ausnahmefall und nach entsprechendem Nachweis innert 60 Tagen ausgerichtet wird. Im Berichtsjahr wurden keine solchen Spesen ausbezahlt.
Der Gesamtverwaltungsrat legt die Höhe der festen Barvergütung der einzelnen Mitglieder auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses jährlich aufgrund eines Ermessensentscheids im Rahmen des Gesamtbetrags für die Zeit von der nächsten ordentlichen Generalversammlung bis zur darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung fest. Der Gesamtbetrag wird der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Bei der Festlegung wird insbesondere die Wahrnehmung von zusätzlichen Funktionen bzw. das Engagement in den Komitees des Verwaltungsrats berücksichtigt (Funktionszulage). Auf den Beizug von externen Beratern wird verzichtet.
Die Vergütungen des Verwaltungsrats sind in der Berichtsperiode im Vergleich zum Vorjahr um CHF 59 292 angestiegen und betrugen im Geschäftsjahr 2015 effektiv CHF 928 370 (siehe detaillierte Aufschlüsselung). Die Generalversammlung hat am 14. April 2015 erstmalig über die Vergütungen abgestimmt und für den Verwaltungsrat einem Gesamtbetrag von CHF 950 000 für die Periode bis zur Generalversammlung vom 12. April 2016 zugestimmt. Davon wurde im Berichtsjahr in der Periode von der Generalversammlung 2015 bis zum 31.12.2015 der Betrag von CHF 611 684 ausbezahlt.
An der Generalversammlung 2016 wird der Verwaltungsrat verglichen mit der Vorjahresperiode einen höheren Gesamtbetrag beantragen, der für die feste Barvergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats in der Amtsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Verfügung steht.
Geschäftsleitung
Die Kompensation der Mitglieder der Geschäftsleitung besteht gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten aus einer festen Barvergütung, einer erfolgsabhängigen Vergütung in bar sowie Auslagenersatz gemäss dem von der kantonalen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement.
Die feste Barvergütung richtet sich nach dem tatsächlich betreuten Aufgabengebiet, den fachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen eines jeden Mitglieds der Geschäftsleitung bzw. der hierzu notwendigen Arbeitsleistung.
Die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung soll eine möglichst weitgehende Interessenkongruenz zwischen Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Aktionären gewährleisten. Gemäss Art. 18 der Gesellschaftsstatuten kann sie höchstens die Hälfte der festen Barvergütung ausmachen.
Bei der Festlegung der erfolgsabhängigen Vergütung wird hauptsächlich der Geschäftsgang berücksichtigt, ergänzt durch den individuellen Einsatz und die persönliche Initiative sowie die Erreichung vereinbarter Ziele. Die Bewertung des Geschäftsgangs richtet sich nach dem wirtschaftlichen Erfolg, der grundsätzlich anhand der Werttreiber Ertragslage, erwirtschaftetes Ausschüttungspotenzial und Ertragsaussichten sowie weiterer Faktoren gemessen wird. Im Berichtsjahr wurden neben den Faktoren Wachstum und Ertragskraft noch die Kriterien Qualität, Zielkonformität und Kommunikation berücksichtigt. Die feste Barvergütung und die erfolgsabhängige Vergütung werden vom Verwaltungsrat jährlich auf Antrag des Personal- und Vergütungsausschusses nach Ermessen im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Gesamtbetrages festgelegt.
Die Vergütungen der Geschäftsleitung betrugen im Berichtsjahr total CHF 869 993 und gingen im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 5% zurück. Die Generalversammlung hat am 14. April 2015 den Gesamtbetrag von CHF 1.2 Mio. für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 genehmigt. Ein erster Vergleich zwischen genehmigter und geleisteter Vergütung wird im Geschäftsbericht 2016 vorgenommen.
An der Generalversammlung 2016 wird der Verwaltungsrat mit CHF 1.2 Mio. einen unveränderten Betrag beantragen, der als Gesamtbetrag für die Vergütungen der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2017 zur Verfügung stehen soll.
An den Sitzungen des Vergütungs- und Personalausschusses und des Verwaltungsrats, die sich mit den Arbeitsverträgen der Geschäftsleitung und insbesondere mit den Vergütungen an deren Mitglieder befassen, sind die Mitglieder der Geschäftsleitung nicht anwesend. Auf den Beizug von externen Beratern wird verzichtet.
Die in den Arbeitsverträgen der Mitglieder der Geschäftsleitung festgelegte Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Beteiligungsprogramme
Die Zug Estates Holding AG hat keine Beteiligungs- und Optionsprogramme. Es wurden weder Mitgliedern des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung noch diesen nahestehenden Personen Beteiligungspapiere, Wandel- oder Optionsrechte zugeteilt.
Darlehen und Kredite
Es wurden weder Darlehen noch Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehende Personen gewährt und es sind auch keine ausstehend.
Frühere Mitglieder
Sämtliche Vergütungen an Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die im Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres aus den entsprechenden Organen ausgeschieden sind, sind in der Übersicht zu den Vergütungen ausgewiesen. Darüber hinaus hat die Zug Estates Holding AG weder direkt noch indirekt Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet.
Es sind von früheren Mitgliedern oder ihnen nahestehenden Personen keine Darlehen oder Kredite ausstehend.
Vergütung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung
Im Berichtsjahr wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats und an die Geschäftsleitung die nachfolgenden Vergütungen ausgerichtet.
Vergütungen für das Kalenderjahr 2015
in CHF | Vergütungen fix (netto) | Vergütungen var. (netto) 1 | Vorsorge- beiträge 2 | Total 2015 | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Hannes Wüest 3 | 400 000 | 0 | 48 403 | 448 403 | ||
Heinz M. Buhofer | 64 269 | 0 | 0 | 64 269 | ||
Prof. Dr. Annelies Häcki Buhofer | 63 333 | 0 | 9 579 | 72 912 | ||
Armin Meier | 81 667 | 0 | 12 359 | 94 026 | ||
Dr. Beat Schwab | 56 667 | 0 | 0 | 56 667 | ||
Heinz Stübi | 73 333 | 0 | 11 093 | 84 426 | ||
Martin Wipfli | 107 667 | 0 | 0 | 107 667 | ||
Total Verwaltungsrat | 846 936 | 0 | 81 434 | 928 370 | ||
Tobias Achermann, CEO | 302 618 | 81 869 | 153 857 | 538 344 | ||
Total Geschäftsleitung | 497 552 | 119 794 | 252 647 | 869 993 | ||
Vergütungen für das Kalenderjahr 2014
in CHF | Vergütungen fix (netto) | Vergütungen var. (netto) 1 | Vorsorge- beiträge 2 | Total 2014 | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Hannes Wüest | 350 000 | 0 | 0 | 350 000 | ||
Heinz M. Buhofer 4 | 116 666 | 0 | 0 | 116 666 | ||
Prof. Dr. Annelies Häcki Buhofer | 56 667 | 0 | 8 560 | 65 227 | ||
Dr. Hajo Leutenegger 5 | 16 667 | 0 | 1 061 | 17 728 | ||
Armin Meier | 95 000 | 0 | 14 351 | 109 351 | ||
Dr. Beat Schwab 5 | 33 333 | 0 | 5 035 | 38 368 | ||
Heinz Stübi | 66 667 | 0 | 10 071 | 76 738 | ||
Martin Wipfli | 95 000 | 0 | 0 | 95 000 | ||
Total Verwaltungsrat | 830 000 | 0 | 39 078 | 869 078 | ||
Stephan Wintsch 5, CEO (bis 31. Juli 2014) | 235 671 | 0 | 110 855 | 346 526 | ||
Tobias Achermann 5, CEO (ab 1. Juli 2014) | 138 278 | 33 093 | 61 796 | 233 167 | ||
Total Geschäftsleitung | 564 281 | 83 120 | 266 543 | 913 944 | ||
1 Im Sinne einer periodengerechten Abgrenzung wird die variable Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015 im entsprechenden Jahr
aufgeführt (gleiche Methode wie im Vorjahr), jedoch erst im April 2016 ausbezahlt, vorbehältlich der Genehmigung durch die ordentliche
Generalversammlung am 12. April 2016. 2 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für Personalvorsorgeeinrichtungen, Kranken- und Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV, wobei die Mitglieder des Verwaltungsrats nur Beiträge für AHV, IV, EO, ALV enthalten. 3 Zusätzlich fielen Vorsorgebeiträge von CHF 40 276 für 2013 und 2014 an. 4 Heinz M. Buhofer war bis zur Generalversammlung 2014 Präsident des Verwaltungsrats. 5 Die Vergütungen an die im Jahr 2014 ernannten oder ausgetretenen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung werden pro rata temporis einbezogen (Dr. Beat Schwab für 8 Monate ab 11. April 2014, Tobias Achermann für 6 Monate ab 1. Juli 2014, Dr. Hajo Leutenegger für 4 Monate bis 11. April 2014 und Stephan Wintsch für 7 Monate bis 31. Juli 2014). Der höchste auf ein Geschäftsleitungsmitglied entfallende Betrag wurde im Jahr 2014 an Stephan Wintsch vergütet. Die Vergütungen 2014 an den CEO, Tobias Achermann, werden auf freiwilliger Basis ebenfalls offengelegt. |